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Patienten können sich grundsätzlich selbstständig per Telefon oder Email anmelden.

Patienten mit Hausarztmodell - Versicherung müssen ihren Hausarzt über ihre aktuelle Problematik informieren, sodass der Hausarzt bei Bedarf eine Anmeldung in unserer Praxis durchführt und die jeweilige Versicherung darüber informiert. Nur so kann eine Kostenübernahme der Krankenkasse gesichert werden.

Vor der Durchführung eines Erstgespräches ist ein kurzes Telefonat mit einem unserer Fachärzte nötig, um die aktuelle Problematik genauer zu identifizieren und zu prüfen, ob eine Behandlung in unserer Praxis möglich ist.

Dann wird ein Termin für das Erstgespräch vereinbart. Das Erstgespräch dauert maximal 90 Minuten und wird immer von einem unserer Fachärzte durchgeführt.

Grundsätzlich möchten wir Erstgespräche innerhalb von 14 Tagen anbieten. Leider ist dies im Rahmen wiederholt ausgeprägter Auslastung unseres Teams nicht möglich, sodass Wartezeiten bis zu ca. 8 Wochen entstehen können.

Je nach der Problematik die im Erstgespräch deutlich wird und deren Ausprägung, wird gemeinsam mit dem Patienten/Patientin ein individuelles Vorgehen besprochen, welches einerseits für den Patienten/Patientin stimmt und auch medizinisch sinnvoll erscheint.

Meistens wird ein Behandlungsteam eingesetzt bestehend aus einer Psychologin/Psychologe und einem Arzt.  Die Sitzungsdauer beträgt maximal 75min bei den Ärzten und maximal 90min bei den Psychologinnen/Psychologen.

Der Psychologe/Psychologin ist zuständig für die Psychotherapie bzw. Gesprächstherapie im engeren Sinne.

Der Arzt ist für die medizinischen Aspekte in der Behandlung zuständig: Diagnose, Medikamente, Arbeitsfähigkeit, Kommunikation mit Versicherungen, Klinikanmeldungen ...

Bei Beginn der Behandlung und nach Behandlungsbschluss wird dem jeweiligen zuweisenden Arzt eine Rückmeldung über die aktuell Situation, Beurteilung und weiteres Vorgehen schriftlich oder mündlich kommuniziert. Bei Patienten die nicht  von einem anderen Arzt zugewiesen werden, erfolgen diese  Rückmeldungen nur auf expliziten Wunsch des Patienten.

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt über die Grundversicherung der Krankenkasse. Die Abrechnung über eine Zusatzversicherung ist nicht möglich. Selbstzahler finanzieren die Behandlung entsprechend selbstständig und entscheiden selbst, ob sie die Rechnungen an ihre Krankenkasse weiterleiten möchten.

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